Grundsätzlich
gilt, dass keine Gesundheitsfragen gestellt werden und im Leistungsfall
keine Wartezeiten bestehen. Bei Tod innerhalb der ersten 18 Monate erfolgt
eine gestaffelte Leistung. Die Versicherungssumme beträgt
maximal 12.500 €. (3-jährige Ausschlussfrist bei Suizid)
- Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag
Auf Basis eines detaillierten Kostenvoranschlags können Sie auch einen Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag abschließen. Ihr
Kapital wird mündelsicher und bestverzinslich angelegt. Die Zinsen
werden dementsprechend jährlich brutto = netto gutgeschrieben. Auf Anfrage teilen wir Ihnen die Höhe des Treuhandvermögens jederzeit mit. Das
Treuhandvermögen wird im Todesfall einschließlich der aufgelaufenen
Zinsen an das Bestattungsinstitut Stangl zur Erfüllung Ihres
Bestattungsvorsorgeauftrages ausbezahlt.
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