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Mit einem Vorsorgevertrag können Sie Ihre dereinstige Bestattung bereits zu Lebzeiten regeln.

 

Wünsche und Einzelheiten der Bestattung können schon im Voraus festgelegt werden. So nehmen Sie Ihren Hinterbliebenen die Sorge um die Regelung und Bezahlung der Bestattung weit- gehend ab.

Wir erstellen einen detaillierten Kosten- voranschlag auf aktueller Preisbasis nach Ihren Vorstellungen.

Zur finanziellen Absicherung dieses Vorsorge- vertrages bieten wir verschiedene Möglichkeiten.

 

 

 

 

 

 

  1. Bestattungsvorsorge-Versicherung
  2.  

    Die NÜRNBERGER hat in Zusammenarbeit mit dem Kuratorium Deutsche Be- stattungskultur e.V. eine neue Vorsorge- lösung geschaffen. Sie können aus fünf Vorsorgemodellen wählen.

 

 

 

    Standard

    2.500 €

    Schlichte Erd-, Feuer oder Seebestattung ohne Trauerfeier

    Classic

    3.300 €

    Erd-, Feuer- oder Seebestattung mit Trauerfeier

    Tradition

    3.800 €

    Traditionelle Bestattung mit Trauerfeier

    Exklusiv

    5.800 €

    Exklusive Bestattung mit gehobener Trauerfeier

    Premium

    bis 12.500 €

    Individuelle Bestattung mit frei wählbaren Leistungen

    Grundsätzlich gilt, dass keine Gesundheitsfragen gestellt werden und im Leistungsfall keine Wartezeiten bestehen. Bei Tod innerhalb der ersten 18 Monate erfolgt eine gestaffelte Leistung. Die Versicherungssumme beträgt maximal 12.500 €. (3-jährige Ausschlussfrist bei Suizid)

     

  1. Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag
  2. Auf Basis eines detaillierten Kostenvoranschlags können Sie auch einen Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag abschließen.

    Ihr Kapital wird mündelsicher und bestverzinslich angelegt. Die Zinsen werden dementsprechend jährlich brutto = netto gutgeschrieben.

    Auf Anfrage teilen wir Ihnen die Höhe des Treuhandvermögens jederzeit mit.

    Das Treuhandvermögen wird im Todesfall einschließlich der aufgelaufenen Zinsen an das Bestattungsinstitut Stangl zur Erfüllung Ihres Bestattungsvorsorgeauftrages ausbezahlt.

    Bestattungsvorsorge- Treuhand- verträge sind jederzeit kündbar. Die Auszahlung erfolgt über den Bestatter. 

    Wenn Sie eine kostenlose und unverbindliche Beratung wün- schen, bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen.