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Ein Sterbefall ist spätestens an dem ersten Werktag anzuzeigen, der auf den Todestag folgt. Zuständig ist der Standesbeamte, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist.

 

Je nach Familienstand des Verstorbenen sind für die Beurkundung folgende Unterlagen erforderlich:

 

  • Der Verstorbene war ledig:

 

    Geburtsurkunde

 

 

  • Der Verstorbene war verheiratet:

    Auszug aus dem Familienbuch;

    ist für die Ehe kein Auszug aus dem Familienbuch vorhanden, ist eine Heiratsurkunde vorzulegen.

 

  • Der Verstorbene war geschieden:

    Rechtskräftes Scheidungsurteil und Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch

 

  • Der Verstorbene war verwitwet:

    Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehe- partners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehe- partners

 

Unabhängig vom Familienstand müssen diese Unterlagen vorliegen:

 

      • Personalausweis des Verstorbenen
      • Todesbescheinigung des Arztes bzw. Leichenschauschein

 

Hilfe zur Vorbereitung einer Bestattung

 

Orientierungshilfe (pdf)