| Zusätzlich
zu ihrer langjährigen Be- rufserfahrung sind viele Bestatter durch eine
vor der Handwerkskammer nach 42 HwO abgelegte freiwillige Prüfung
qualifiziert.
Diese Fachprüfung wurde als Abschluss einer im
einzelnen festgelegten Ausbildung geschaffen. Bestatter, die diese
Fach- prüfung bestanden haben, können in ihrem Unternehmen besonders die
fachliche Qualifikation bieten, die Hinterbliebenen umfassend und
kompetent zu beraten.
|